Fachberatung bei häuslicher Gewalt

Das Angebot richtet sich an Frauen und Mädchen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind.

Häusliche Gewalt findet überwiegend "zu Hause" statt.

Meist handelt es sich um die individuelle Gewalt von Männern Frauen gegenüber, die in engen sozialen Beziehungen zueinander stehen oder standen. Sie schließt jedoch auch die Gewalt in ehemaligen Partnerschaften, Bekanntschaften oder Gewalt der Eltern gegenüber ihren Kindern oder der Kinder gegenüber ihren Eltern, erwachsener Enkel gegenüber ihren Großeltern etc. ein. Beziehungsgewalt findet auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften statt. Frauen jeder sozialen Gruppe, Nationalität oder Konfession sind davon betroffen. Beziehungsgewalt umfasst alle Formen psychischer, physischer, sexualisierter, ökonomischer und emotionaler Gewalt.

Studien wie z. B. eine bundesweite Studie des Ministeriums aus 2004 zeigen, dass Frauen und Kinder am häufigsten Opfer von Beziehungsgewalt sind.

Häusliche Gewalt hat viele Erscheinungsformen:

  • körperliche Misshandlungen - z.B. Knochenbrüche, Prellungen, Blutergüsse, Messerstiche
  • seelische Gewalt - z.B. Drohungen, Morddrohungen, Einschüchterungen, Kontrolle
  • sexualisierte Gewalt - z.B. Vergewaltigung, Nötigung, Zwang zu sexuellen Handlungen
  • emotionale Gewalt - z.B. beschimpfen, herabwürdigen, demütigen, krankhafte Eifersucht, Kontaktverbot
  • ökonomische Gewalt - z.B. kein Haushaltsgeld oder Taschengeld, keinen Einblick in die Familienfinanzen

Frauen erleben Partnergewalt auf unterschiedliche Weise und gehen auch unterschiedlich damit um. Sie entwickeln früh Überlebensmechanismen, die die Taten decken, verharmlosen, rechtfertigen oder den Täter entschuldigen.

Der Täter handelt oftmals bewusst, wenn er gewalttätig wird. Er könnte sich auch anders entscheiden. Mit seinem Verhalten will er das Opfer demütigen, beherrschen und kontrollieren.

Frauen und Kinder, die diese Formen der Gewalt erleben, leiden oft ein Leben lang. Ihre Identität, ihr Lebensgefühl und ihre Persönlichkeitsentwicklung werden dadurch mehr oder weniger stark beeinträchtigt.

Häusliche Gewalt ist eine strafbare Handlung, die im Gewaltschutzgesetz festgelegt ist.

Frauen, die betroffen sind, haben die Möglichkeit, sich in einer Frauenberatungsstelle beraten zu lassen oder in der akuten Gefahr die Polizei zu verständigen. In dieser Situation kann die Polizei den Täter für 10 Tage aus der Wohnung verweisen, ihm den Schlüssel abnehmen und ihm untersagen, sich seiner Partnerin und den Kindern zu nähern (Näherungsverbot).

Frauen und Kinder, die ihrer Wohnung nicht sicher sind, haben die Möglichkeit zusammen in ein Frauenhaus (Tel. 02303-778 91-0) zu gehen. Sie können eine Anzeige erstatten, die Polizei ist verpflichtet, diese anzunehmen. Innerhalb des 10-tägigen Rückkehrverbots für den Täter haben die Frauen einen Anspruch auf eine Beratung in der Frauen- und Mädchenberatungsstelle (Tel. 02303-822 02). Hier erhalten sie Informationen über rechtliche Möglichkeiten, finanzielle Absicherung, Umgangs- und Sorgerecht, hier erfahren sie emotionale Unterstützung.

Frauen und Mädchen, die Opfer häuslicher Gewalt wurden, werden durch eine frauenspezifische, stärkende Beratung und therapeutische Begleitung unterstützt. Sie erhalten weitergehende Informationen zu rechtlichen Fragen, zur Existenzsicherung sowie zu Unterhalts- und Sorgerechtsfragen.

Wir respektieren Ihre Entscheidungen.

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