Kreis Unna e. V.
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Kristina Schröder:
Antwort von Ursula von der Leyen auf den offenen Brief des Frauenforum Unna zum Bildungspaket des Bundes
Hilfe für das Frauenhaus
Wer schlägt, muss gehen. Zehn Jahre Gewaltschutzgesetz
Frauenforum feiert Jubiläum
Starkes Engagement für ein gewaltfreies Leben
Ein bunter Platz zum Austoben
Kinder können nun das schmerzlich Erlebte wegtoben
Frauenforum atmet durch. Erhöhte Zuschüsse bis 2015 zugesagt
Wenn die Liebe zur Hölle wird
Frauen setzten Flagge gegen Gewalt
Frauenforum überwindet den finanziellen Engpass
Kunst setzt sich ein gegen Gewalt
Der Bund kürzt bei den Hilfsmaßnahmen für Arbeitslose
Finanzierung
Unsere Einrichtungen erhalten entsprechend festgelegter Richtlinien Personalkosten-förderungen aus Landesmitteln. Frauenhaus und Frauenübernachtungsstelle rechnen zusätzlich Tagessätze entsprechend der von Frauen und Kindern genutzten Plätze mit den zuständigen Behörden, in seltenen Fällen mit den Frauen selbst ab. Die Frauen- und Mädchenberatungsstelle, mit den Fachstellen zu häuslicher sowie zu sexualisierter Gewalt, dem Frauenkrisentelefon sowie die Geschäftsstelle werden mit einem jährlichen Zuschussbetrag aus Mitteln des Kreises Unna mitfinanziert.
Besondere Förderprogramme des Landes helfen zeitlich befristet bei der Finanzierung spezifischer Konzepte. Zusätzlich nutzen wir zur personellen Verstärkung Arbeitsmarktprogramme der Jobcenter im Kreis Unna wie z. B. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung - einerseits um zusätzlich anfallende Aufgaben bearbeiten zu können, andererseits zur Förderung langzeitarbeitsloser Frauen mit dem Ziel der langfristigen Rückführung in den ersten Arbeitsmarkt.
Bestehend bleibende Finanzierungslücken müssen gedeckt werden durch Beiträge unserer Mitglieder, durch von Gerichten in Strafverfahren zugesprochene Bußgelder sowie durch Spenden.
Bußgelder
Gemäß § 56 des Strafgesetzbuches und § 153 der Strafprozessordnung können Richter und Richterinnen Angeklagte in Strafverfahren zu Geldauflagen verurteilen. Das Frauenforum steht in der Verteilerliste für Bußgelder. Wir sprechen alle mit solchen Strafverfahren befassten Personen wie Anwälte und Anwältinnen, Richter und Richterinnen, Schöffen und Schöffinnen an, unsere Arbeit bei der Verurteilung zu Geldauflagen zu berücksichtigen.
Spenden
Gerne stehen wir den Menschen, die uns unterstützen wollen, für Rückfragen unter Tel.: 02303 – 77 89 10 oder per E-Mail unter verwaltung@frauenforum-unna.de zur Verfügung. Wir sind dringend auf Spender und Spenderinnen zur Absicherung unserer Arbeit angewiesen. Bitte nutzen Sie dazu unser Konto Nr. 39792 bei der Sparkasse Unna (BLZ 44350060). Selbstverständlich erhalten Sie umgehend nach Spendeneingang eine Spendenbescheinigung.
Mitglieder
Weitere Unterstützerinnen als Mitglieder sind jederzeit herzlich willkommen. Unser Jahresbeitrag liegt bei 36,00 Euro.
Eine Beitrittserklärung finden Sie hier »
