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Junge Frau steht unter einer Brücke und schaut nach links aus dem Bild heraus

Fachstelle zu häuslicher Gewalt

Zur häuslichen Gewalt zählen Gewalttaten innerhalb der Familie oder Partnerschaft. Da sie zumeist in den eigenen vier Wänden stattfindet, ist sie besonders belastend. Jede vierte Frau in Deutschland hat bereits einmal in ihrem Leben eine Form von häuslicher Gewalt erlebt und oft ist es für Frauen schwierig, sich aus einer Gewaltbeziehung zu lösen. Daher brauchen sie Zeit und Verständnis, einen passenden Weg aus der Gewalt für sich zu finden. Die Fachstelle unterstützt Frauen dabei, sich selbst besser zu verstehen sowie ressourcen- und lösungsorientiert neue Lebenswege zu finden. Die Entscheidung der Frau wird respektiert.

Häusliche Gewalt zeigt sich unter anderem in:

  • Abwertung
  • Bedrohung
  • Misshandlung
  • Bevormundung
  • Kontrolle
  • Verboten
  • Verfolgung
  • Belästigung
  • Schlagen
  • Würgen

Welche Hilfen gibt es?

Polizei

Häusliche Gewalt ist eine strafbare Handlung, die im Gewaltschutzgesetz festgelegt ist. Durch das Gewaltschutzgesetz haben Frauen die Möglichkeit, in einer akuten Gefahr die Polizei (110) zu rufen. Die Polizei kann dann vor Ort den gewalttätigen Partner für 10 Tage der Wohnung verweisen, ihm den Schlüssel abnehmen und ihm untersagen, sich seiner Partnerin und gegebenenfalls den Kindern zu nähern. Innerhalb dieses 10-tägigen Rückkehrverbotes des Täters besteht die Möglichkeit beim Amtsgericht eine Verlängerung bzw. einen Antrag auf Wohnungszuweisung zu stellen.

Frauenhaus

Frauen, die in ihrer Wohnung nicht sicher sind, haben die Möglichkeit – auch gemeinsam mit ihren Kindern – in ein Frauenhaus zu gehen. Dort erhalten sie neben Schutz und Unterkunft weitergehende Unterstützung und Beratung.

Beratung

In der Fachstelle zu häuslicher Gewalt erhalten Frauen:

  • Entlastungsgespräche
  • Beratung zur Verarbeitung der Gewalterlebnisse
  • Beratung in Bezug auf die Entwicklung neuer Lebensperspektiven
  • Informationen zum Gewaltschutzgesetz
  • Begleitung zu Ämtern, Polizei, RechtsanwältInnen und Gerichten
  • Unterstützung bei Fragen zur Existenzsicherung sowie zum Umgangs- und Sorgerecht
  • Unterstützung bei der Vermittlung in ein Frauenhaus

Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen können zeitnah einen Termin zum Erstgespräch erhalten. Sie können auf Wunsch anonym bleiben und zur Unterstützung eine Begleitperson mitbringen.

Wichtige Informationen und Anlaufstellen:

gefördert vom

Kontaktdaten

Hansastraße 38
59425 Unna
Telefon: 02303 – 822 02
Fax: 02303 – 778 91 29
frauenberatungsstelle@frauenforum-unna.de

Telefonzeiten

mit persönlicher Beratung und zur Terminvereinbarung:

Mo 11 – 12 Uhr
Di15 – 16 Uhr
Mi 11 – 12 Uhr
Do 15 – 16 Uhr

Außerhalb der Telefonzeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet.

Team

Nadia Sert
Dipl.-Pädagogin, Leitung
Heike Bagusch
Dipl.-Sozialarbeiterin
Melanie Windmüller
Dipl.-Pädagogin
Frauke Huwald
Dipl.-Sozialpädagogin
Ariane Raichle
Dipl.-Pädagogin